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Beschwerdeverfahren von der BAFA geprüft
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es regelt grob zusammengefasst den Schutz von Beschäftigten und Außenstehenden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Hinweise auf Rechtsverstöße erhalten haben und diese an eine Meldestelle weitergeben wollen.
Im September/Oktober hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen einer Stichprobe zum Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) unser Hinweisgebersystem geprüft und bestätigt.
Neben Fragen zum Risikomanagement hat das BAFA unter anderem folgende Punkte zum HinSchG geprüft:
- Der Meldekanal ist für potenzielle externe Betroffene zugänglich.
- Es ist sichergestellt, dass die Personen, die Beschwerden entgegennehmen und behandeln, verschwiegen sind sowie unparteiisch, unabhängig und nicht weisungsgebunden agieren.
- Wie ein Beschwerdeverfahren abläuft, ist transparent erklärt.
- Beim Aufbau des Beschwerdeverfahrens wurden potenzielle Stakeholder einbezogen.
Das Hinweisgebersystem der LIEBLANG Gruppe ist bereits seit dem März 2022 installiert. Es ist für jeden über unsere Website lieblang.com unter dem Menüpunkt „Compliance“ aufruf- und nutzbar.
Die Mitarbeiterschaft wird über Lohnabrechnungen, die Mitarbeiterzeitung und weitere interne Kanäle und Formate auf die Meldestelle aufmerksam gemacht.
Angedockt ist das Beschwerdeverfahren bei unserem Compliance-Komitee. Das fünfköpfige Compliance-Komitee der LIEBLANG Gruppe ist seit Sommer 2021 in der Zentrale in Mannheim verankert. Es überwacht unter anderem auch die Einhaltung der Verhaltensrichtlinie, die Teil des Integrierten Managementsystems ist.